Was tun, wenn ...

Kircheneintritt

Während der Kirchenaustritt über das Standesamt im Rathaus vollzogen wird, wenden Sie sich für einen Kircheneintritt bitte an das Pfarramt.

Ein Kircheneintritt ist jederzeit möglich. Dazu gibt es ein Antragsformular, das Sie unterschreiben müssen.

Die Taufe ist die Voraussetzung für die Kirchenmitgliedschaft. Gerne begleiten wir Sie hin zu Ihrer eigenen Taufe, auch im Erwachsenenalter.

Konfirmation

Es hat sich eingebürgert, dass Jugendliche den Konfirmandenunterricht besuchen, die im Jahr der Konfirmation 14 Jahre alt werden. Meistens sind dies die Kinder, die bei der Anmeldung die 7. Klasse besuchen und bei der Konfirmation in der 8. Klasse sind. Die Jugendlichen können aber auch älter und jünger sein.

Die Anmeldung ist so vorgesehen: Sie laden sich von der Webseite der Gemeinde den Anmeldebogen herunter und füllen diesen aus. Der Anmeldebogen kann auch im Pfarramt angefordert werden. Anfang Juli werden in einem Startabend für Konfis und ihre Erziehungsberechtigten die Details der Konfirmandenzeit besprochen. Die regelmäßigen Treffen beginnen nach den Sommerferien.

 

Hintergrundinformationen zur Konfirmation:

  • Die Lebensordnung Konfirmation bildet den rechtlichen Rahmen der Landeskirche für die Konfirmandenarbeit. Die aktuelle Lebensordnung Konfirmation finden Sie hier.
  • Der Mittwochnachmittag ist in Klasse 8 unterrichtsfrei. Den entsprechenden Erlass des Kultusministeriums finden Sie hier.
    Dieser Erlass ist Teil der Schulbesuchsverordnung (§1 Abs. 4). In ihr ist auch geregelt, dass Konfis am Montag nach der Konfirmation schulfrei haben: §4 Abs. 2, Satz 1 und Anlage I.1.
  • Es ist Tradition, dass die Konfirmierten einen Teil des Geldes, das sie zur Konfirmation geschenkt bekommen haben, als sogenannten Konfi-Dank spenden. Die Diakonie Baden wählt hierfür jedes Jahr 3 verschiedene Projekte aus. Nähere Informationen zum Konfi-Dank finden Sie hier.

Taufe

In unserer Evangelischen Kirche in Baden werden Erwachsene wie auch Kinder getauft.

Die Taufe wird im normalen Sonntagsgottesdienst gefeiert, aber auch ein eigenständiger Taufgottesdienst beispielsweise an einem Samstag ist möglich.

Möchten Sie Informationen über die Gottesdiensttermine mit Taufmöglichkeit oder über einen eigenen Taufgottesdienst, bitten wir um Ihren Anruf oder eine Mail an das Pfarramt (Kontaktdaten).

Taufe eines Kindes:
Soll ein Kind getauft werden, melden Sie die Taufe bitte telefonisch oder per Mail im Pfarramt an. Im Vorfeld der Taufe wird in einem Taufvorgespräch der Ablauf der Tauffeier im Gottesdienst erklärt.

Das können Sie vorbereiten:

Eine wichtige Frage ist die nach dem Taufvers. Der Taufvers ist ein Bibelwort, das dem Täufling mit auf den Weg gegeben wird. Eine Hilfe, den richtigen Taufvers zu finden, gibt es externer Link hier.

Sie bekommen von der Kirchengemeinde entweder eine Taufkerze geschenkt oder bringen selbst eine Taufkerze mit.

In der Regel benennen die Eltern einen Paten/eine Patin oder mehrere Paten für das Kind. Paten sollen einer christlichen Kirche angehören.

Hochzeit

Sie möchten kirchlich heiraten. Voraussetzung dafür ist die standesamtliche Trauung, die vor der Segensfeier stattgefunden haben muss.

Den Termin für die kirchliche Hochzeit vereinbaren Sie bitte mit dem Pfarramt. Etwa drei bis vier Wochen vor der kirchlichen Trauung wird in einem Vorgespräch der Traugottesdienst gründlich vorbereitet.

Es ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung, dass einer der beiden Partner Mitglied der evangelischen Kirche ist.

Feiern Sie als Mitglied unserer Gemeinde Ihre kirchliche Trauung außerhalb von Ketsch? In diesem Fall freuen wir uns, wenn Sie uns Ihre Trauung mitteilen, sodass wir Ihre Traudaten in unsere Unterlagen übernehmen können.