Meldungen und Berichte

Nach- und Zuwahl

Wir freuen uns, dass wir im Kirchengemeinderat in ein paar Tagen neue Mitglieder wählen können. Nun stehen die Kandidatinnen für die Zu- und Nachwahl zum Kirchengemeinderat unserer Kirchengemeinde fest und wir können Sie Ihnen hiermit bekanntgeben.

Folgende Mitglieder unserer Kirchengemeinde stellen sich zur Wahl:

  • Frau Dr. Inselmann,
  • Frau Petzke-Hoffmann und
  • Frau Schurich-Glocker.

Nach unserer Wahl werden wir selbstverständlich das Ergebnis bald auch hier veröffentlichen.

Die genaue Vorgehensweise ist im Leitungs- und Wahlgesetz unserer Landeskirche geregelt.

Es handelt sich um Nachwahlen gemäß § 16 Leitungs- und Wahlgesetz und eine Zuwahl gemäß § 8 Leitungs- und Wahlgesetz.

Gemäß Leitungs- und Wahlgesetz sind die Namen der neu zu wählenden Kirchengemeinderäte im Gottesdienst bekannt zu geben. Dies geschah im Gottesdienst am 19. März 2023.

Es besteht die Möglichkeit des Einspruchs. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Wählbarkeit nicht gegeben sind.

Die Einspruchsfrist endet am kommenden Freitag, den 24. März 2023.