Meldungen und Berichte

Nach- und Zuwahl

Nach- und Zuwahl für den Kirchengemeinderat

Im kirchlichen Wahlrecht der Evangelischen Landeskirche in Baden ist die Möglichkeit der Nachwahl und Zuwahl zum Kirchengemeinderat geregelt.

Der Kirchengemeinderat möchte gerne geeignete Personen nach- bzw. zuwählen.

Den Mitgliedern der evangelischen Kirchengemeinde wird die Möglichkeit gegeben, bis zum 16. März 2023 formlos Hinweise auf Gemeindeglieder zu geben, die bereit sind, zu kandidieren.

Bitte nutzen Sie dazu gerne alle bekannten Kontaktmöglichkeiten.

Die Nach- bzw. Zuwahl findet im Kirchengemeinderat statt.